Erklärung zur Barrierefreiheit
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Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website gotter-partner.de, betrieben von der Gotter & Partner Unternehmensberatung. Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebettete Drittanbieter-Inhalte: Google Maps (Kontaktseite) und Google Reviews (Startseite) werden erst nach Cookie-Consent geladen. Die Barrierefreiheit dieser externen Inhalte liegt außerhalb unserer Kontrolle.
- PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente (z.B. Erstinformation §15 VersVermV) sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an der Umstellung.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir ergreifen folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit unserer Website sicherzustellen:
- Verwendung von semantischem HTML (nav, main, header, footer, korrekte Heading-Hierarchie)
- Einsatz von ARIA-konformen UI-Komponenten (shadcn/ui)
- Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur bedienbar
- Sichtbare Fokus-Indikatoren bei Tastaturnavigation
- Farbkontraste erfüllen WCAG 2.1 AA (mindestens 4,5:1 für Text)
- Fließtext ist mindestens 16px groß und bis 200% vergrößerbar
- Touch-Targets sind mindestens 44x44 Pixel groß
- Alle Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte oder sind als dekorativ gekennzeichnet
- Seite ist responsiv und auf allen Geräten nutzbar
Methodik der Prüfung
Die Barrierefreiheit dieser Website wurde mittels Selbstbewertung geprüft. Eingesetzte Tools: axe DevTools, Lighthouse Accessibility-Tab. Ein externer Audit ist vor Go-Live geplant.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@gotter-partner.de
Telefon: [Telefonnummer]
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und identifizierte Barrieren zeitnah zu beseitigen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
[Zuständige Überwachungsstelle des Bundeslandes einfügen]
[Adresse]
[Kontaktdaten]
Hinweis
Diese Barrierefreiheitserklärung muss vor Go-Live von einem Fachanwalt geprüft werden. Insbesondere muss die zuständige Durchsetzungsstelle korrekt benannt werden.